Fiskalisierung 2.0 für Pauschalisten: Was Sie JETZT tun müssen und was erst 2027 ansteht

Veröffentlicht:

12. März 2026

Kategorie:

pauslaci

Wenn Sie ein pauschalbesteuerter Kleingewerbetreibender (Pauschalist) sind, hat der Beginn des Jahres 2026 wahrscheinlich mehr Fragen als Antworten aufgeworfen. Während die Medien über die „obligatorische E-Rechnung“ berichten und Ihr Posteingang mit Angeboten für teure Software überquillt, ist es wichtig, erst einmal durchzuatmen.
Die Regeln für Unternehmer, die nicht im Mehrwertsteuersystem (MwSt-System) sind, sind spezifisch. Hier ist ein kurzer und klarer Leitfaden dazu, was sich am 1. Januar 2026 geändert hat und was Sie erst nächstes Jahr erwartet.

Empfang von E-Rechnungen: Ihre Verpflichtung ab HEUTE

Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle Pauschalisten in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Ihre Lieferanten (wie Energieversorger oder Telekommunikationsanbieter) senden Ihnen kein normales PDF mehr, sondern eine XML-Datei über das System.

Die Lösung: Unsere App ruft Ihre Eingangs-E-Rechnungen automatisch ab, stellt sie übersichtlich dar und speichert sie im E-Archiv. Kein mühsames Suchen mehr im staatlichen „e-Porezna“-System.

Das Problem: Sie können zwar die kostenlose Anwendung der Steuerverwaltung (MicroeRačun) nutzen, aber diese ist oft langsam, unübersichtlich und erfordert eine ständige Anmeldung mit Zertifikaten, nur um eine einzige Rechnung einzusehen.

Rechnungstellung: Die größte Änderung für 2026

Hier entsteht die größte Verwirrung. Entscheidend ist, an wen Sie die Rechnung ausstellen:

A) Rechnungen an Privatpersonen (B2C) – ACHTUNG!

Dies ist die Revolution im Jahr 2026! Alle Rechnungen an Endverbraucher (bezahlt mit Karten oder per Banküberweisung auf das Geschäftskonto) müssen jetzt fiskalisiert werden – nicht mehr nur Barzahlungen.

  • Der alte Weg: Eine Rechnung in Excel ohne JIR- und ZKI-Code ist nicht mehr zulässig.
  • Der neue Weg: Jede Rechnung muss in Echtzeit das Fiskalisierungssystem durchlaufen. Unsere App erledigt das in Sekunden – Sie geben die Daten ein, und die Software übernimmt die Kommunikation mit dem Finanzamt und fügt JIR und ZKI hinzu.

B) Rechnungen an andere Unternehmen (B2B)

Wenn Sie nicht im MwSt-System sind, beginnt die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen an andere Unternehmen für Sie erst am 1. Januar 2027. Dennoch sollten Sie nicht bis zur letzten Minute warten. Der Wechsel zu unserer App jetzt bedeutet, dass Sie das Jahr 2027 mit einem fertigen System begrüßen, während andere in Panik geraten.

Warum die Vizibit E-Rechnungs-App statt manueller oder kostenloser Lösungen nutzen?

Obwohl es kostenlose staatliche Tools gibt, sind diese für die „notwendige Pflicht“ konzipiert und nicht für komfortables Arbeiten. Darum wählen Pauschalisten unsere Lösung:

  1. Alles an einem Ort: Erstellung normaler Rechnungen, Fiskalisierung für Privatkunden und Empfang von E-Rechnungen der Lieferanten.
  2. KPD-Codes ohne Mühe: Sie müssen sich keine komplizierten Tätigkeitsschlüssel mehr merken. Unsere App hat diese integriert und weist sie Ihren Dienstleistungen automatisch zu.
  3. Mobil verfügbar: Stellen Sie eine fiskalisierte Rechnung aus, während Sie mit einem Kunden Kaffee trinken. Sie müssen keinen Laptop hochfahren oder sich mühsam bei „e-Porezna“ anmelden.
  4. Support, der Pauschalisten versteht: Wenn es hakt, sind Sie nicht auf sich allein gestellt.

Fazit:

Wenn Sie Rechnungen ausschließlich an Firmen (B2B) ausstellen und nicht im MwSt-System sind, können Sie das Jahr 2026 noch nach dem alten Muster bestreiten.

Ab dem 1. Januar 2027 wird die E-Rechnungspflicht jedoch universell – dann muss jede Ihrer Rechnungen an andere Firmen (B2B) im XML-Format vorliegen, alle korrekten KPD-Codes enthalten und über das offizielle System versendet werden.

Registrieren Sie sich heute und erledigen Sie die Fiskalisierung 2.0 in nur 5 Minuten!

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